Informationen & Grundsatz

 

Der AchtsamkeitsTag ist eine unternehmenseigene Veranstaltung und wird von uns als Veranstalterinnen vollständig konzipiert, organisiert, durchgeführt und verantwortet.

 

Der AchtsamkeitsTag ist fester Bestandteil unserer Unternehmen und folgt einem klaren inhaltlichen, organisatorischen und rechtlichen Gesamtkonzept.

 

Mitwirkende nehmen nicht als Veranstalter oder Mitveranstalter teil, sondern wirken im Rahmen des AchtsamkeitsTages als Anbieter, Impulsgeber oder Aussteller mit. Die Mitwirkung dient in erster Linie der Präsentation des eigenen Angebots, der eigenen Arbeit und Haltung innerhalb der von uns definierten Struktur.

 

Veranstalterrolle & Gesamtverantwortung

 

Die uneingeschränkte Gesamtverantwortung für den AchtsamkeitsTag liegt ausschließlich bei uns als Veranstalter.

 

Dies umfasst insbesondere:

• die Gesamtorganisation und Logistik, einschließlich Raumplanung, Zeitstruktur, Auf- und Abbau sowie Ablaufkoordination

• die Themen-, Programm- und Ablaufplanung, einschließlich Auswahl, Einteilung und zeitlicher Strukturierung aller Beiträge

• sämtliche rechtlichen Rahmenbedingungen, Veranstalterpflichten, Genehmigungen, Versicherungen, Haftungsfragen und Sicherheitsaspekte

• die Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich Werbung, Pressearbeit, Website-Präsenz sowie Social-Media-Kommunikation

 

Diese Verantwortungsbereiche sind nicht delegierbar und verbleiben vollständig bei uns.

 

Rolle der Mitwirkenden & Abgrenzung

 

Mitwirkende treten beim AchtsamkeitsTag nicht als Mitveranstalter auf und übernehmen keinerlei Verantwortung für Organisation, Ablauf, Rechtliches oder Außendarstellung der Veranstaltung.

 

Mitwirkende sind ausschließlich für:

• den Inhalt und die fachliche Qualität ihres eigenen Angebots

• die fachliche und rechtliche Absicherung ihrer Tätigkeit (z. B. Qualifikation, ggf. eigene Versicherung)

 

verantwortlich.

 

Eine eigenständige Änderung des Ablaufs, der Räumlichkeiten, der Zeitplanung oder der Veranstaltungsstruktur ist nicht zulässig und bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Abstimmung.

 

Ideen, Impulse & Mitgestaltung

 

Ideen, thematische Impulse und Vorschläge zur inhaltlichen Gestaltung des AchtsamkeitsTages sind ausdrücklich willkommen.

Diese können jederzeit vorab mit uns eingebracht und besprochen werden.

 

Die Entscheidung über die Aufnahme, Umsetzung oder Ablehnung eingebrachter Ideen erfolgt im Sinne eines stimmigen Gesamtkonzepts und liegt ausschließlich bei uns als Veranstalter. Ein Anspruch auf Umsetzung besteht nicht.

 

Öffentliches Auftreten & Kommunikation

 

Die externe Kommunikation zum AchtsamkeitsTag – einschließlich Ankündigungen, Pressearbeit, Social Media, Bild- und Textmaterial – erfolgt zentral über uns als Veranstalter.

 

Eigene Werbung im Zusammenhang mit dem AchtsamkeitsTag ist nur im abgestimmten Rahmen zulässig und darf dem Gesamtauftritt der Veranstaltung nicht widersprechen.

 

Verkaufsverbot & Ausschluss von Network-Marketing

 

Der AchtsamkeitsTag ist eine Veranstaltung zur Begegnung, Information, Achtsamkeit und Inspiration.

Ein aktiver Verkauf, Verkaufsabschlüsse, Verkaufsstände sowie verkaufsorientierte Werbemaßnahmen sind im Rahmen der Veranstaltung nicht gestattet, sofern diese nicht ausdrücklich vorab schriftlich von uns genehmigt wurden.

 

Network-Marketing, Strukturvertrieb, Empfehlungsmarketing, Provisionsmodelle oder vergleichbare Vertriebsformen sind beim AchtsamkeitsTag grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Dies gilt insbesondere für:

• aktive Ansprache zur Kund*innen- oder Teamanwerbung

• das Verteilen von Bestellformularen, Angebotslisten oder Provisionsmodellen

• Beratungsgespräche mit eindeutigem Verkaufs- oder Rekrutierungscharakter

 

Eine dezente Präsentation der eigenen Arbeit (z. B. Infomaterial, Visitenkarten, Hinweise auf das eigene Angebot) ist im abgestimmten Rahmen erlaubt, sofern sie dem achtsamen Charakter der Veranstaltung entspricht.

 

Bei Verstößen behalten wir uns vor, Mitwirkende sofort von der weiteren Teilnahme auszuschließen, ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Gebühren.

 

Haftung & Versicherung

 

Mitwirkende nehmen am AchtsamkeitsTag eigenverantwortlich teil. Sie sind für die fachliche, inhaltliche und rechtliche Absicherung ihres eigenen Angebots selbst verantwortlich.

 

Mitwirkende bestätigen, dass sie:

• über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen

• ihre Tätigkeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausüben

• ggf. über eine eigene Haftpflicht- bzw. Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die ihre angebotene Tätigkeit abdeckt

 

Der Veranstalter haftet nicht für:

• Schäden, die durch Mitwirkende oder deren Angebote entstehen

• Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Tätigkeit einzelner Mitwirkender

• verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Mitwirkenden

 

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Eine Haftung des Veranstalters ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

 

Abschließender Hinweis

 

Diese Regelung schafft einen klaren, transparenten und respektvollen Rahmen für den AchtsamkeitsTag 2027. Sie dient der Qualitätssicherung, der rechtlichen Klarheit und einem achtsamen Miteinander aller Beteiligten.